Wir wünschen Ihnen allen ein frohes neues Jahr 2025!
Neue Öffnungszeiten ab 2025:
Montag: 08:00 - 12:00 16:00 - 18:00
Dienstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00 15:00 - 17:00
Freitag: 08:00 - 12:00
und nach Vereinbarung werden zusätzlich Termine (Telefonsprechstunde, Infektsprechstunde, Hausbesuche) vergeben.
Gründe der neuen Öffnungszeiten:
Ärzte und Mitarbeiter in Arztpraxen haben immer mehr administrative Aufgaben unter Zeitdruck zu erledigen und müssen bürokratischen Anforderungen nachkommen, wodurch immer weniger Zeit für die Patientenversorgung zur Verfügung steht. Darüber hinaus wurden einige Digitalisierungsprojekte auf den Weg gebracht, die täglich zu einem Mehraufwand führen. Wir haben daher unsere Praxisstruktur angepasst und möchten Sie bitten, sich auf diese Änderung mit der nötigen Einsicht und Geduld einzulassen.
Start der ePA (elektronische Patientenakte) ab 15.01.2025:
Unsere Praxis nimmt an dieser Pilotphase teil. Wenn der Test erfolgreich verläuft, wird die Einführung der ePA für alle Bundesländer am 15. Februar 2025 (oder später) starten. Von Pressanfragen bitten wir abzusehen, dafür ist die Pressestelle der KVWL Dortmund zuständig.
Eine ePA dient dazu, alle relevanten medizinischen Informationen über einen Patienten zu speichern und zu verwalten – unabhängig davon, wo diese angefallen sind. So kann jeder, der zugriffsberechtigt ist, auf einen Blick Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Medikationspläne und eArztbriefe einsehen.
Facharztbriefe werden direkt von der jeweiligen Facharztpraxis auf Ihre ePA gespeichert. Wir als Hausarztpraxis werden nur unsere internen Befunde nach Wunsch und Absprache auf Ihre ePA abspeichern.
Das Einpflegen von Informationen in Papierform, zum Beispiel alte Arztbriefe und Befunde, ist nicht Aufgabe der Praxen. Versicherte haben mit der neuen ePA ab 2025 einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse für sie solche Dokumente digitalisiert, wenn sie es wünschen. Möglich ist dies zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis zu zehn Dokumente. Unabhängig davon können Ärzte auch eigene Befunde aus vorangegangenen Behandlungen in die ePA einstellen, wenn das für die Versorgung des Patienten erforderlich ist. Aber auch die Versicherten können diese Dokumente einstellen, wenn sie die ePA-App ihrer Krankenkasse nutzen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile
• Video der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die die Funktionsweise und die Vorteile für Sie als Patient: https://vimeo.com/1008326536
Weitere Informationen: https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-aktuell/epa-app
Wichtiger Hinweis zum Widerspruch:
Die folgenden Widersprüche können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse oder der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse einreichen.
1. Widerspruch gegen die Bereitstellung der elektronischen Patientenakte (ePA)
2. Widerspruch gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse
3. Widerspruch gegen die Nutzung Ihrer Daten für Forschungszwecke (Forschungsdatenspende)
4. Widerspruch gegen die elektronische Medikationsliste
5. Widerspruch gegen den Zugriff einer Praxis auf Ihre ePA