Praxis Dr. Jochen Piepenbrink  

Ihr Hausarzt in Paderborn

Start der ePA (elektronische Patientenakte) ab 15.01.2025:
Die Pilotphase der elektronischen Patientenakte (ePA) beginnt am 15. Januar 2025 in ausgewählten Testregionen und ist für vier Wochen geplant.
Wenn der Test erfolgreich verläuft, wird die Einführung der ePA für alle Bundesländer am 15. Februar 2025 (oder später) starten.
Eine ePA dient dazu, alle relevanten medizinischen Informationen über einen Patienten zu speichern und zu verwalten – unabhängig davon, wo diese angefallen sind. So kann jeder, der zugriffsberechtigt ist, auf einen Blick Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Medikationspläne und eArztbriefe einsehen.
Facharztbriefe werden direkt von der jeweiligen Facharztpraxis auf Ihre ePA  gespeichert. Wir als Hausarztpraxis werden nur unsere internen Befunde nach Wunsch und Absprache  auf Ihre ePA abspeichern.
Das Einpflegen von Informationen in Papierform, zum Beispiel alte Arztbriefe und Befunde, ist nicht Aufgabe der Praxen. Versicherte haben mit der neuen ePA ab 2025 einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse für sie solche Dokumente digitalisiert, wenn sie es wünschen. Möglich ist dies zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis zu zehn Dokumente. Unabhängig davon können Ärzte auch eigene Befunde aus vorangegangenen Behandlungen in die ePA einstellen, wenn das für die Versorgung des Patienten erforderlich ist. Aber auch die Versicherten können diese Dokumente einstellen, wenn sie die ePA-App ihrer Krankenkasse nutzen.


Bei Fragen zur ePA wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.


Detaillierte Informationen zur ePA finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile
• Video der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die die Funktionsweise und die Vorteile für Sie als Patient: https://vimeo.com/1008326536
Weitere Informationen: https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-aktuell/epa-app

Wichtiger Hinweis zum Widerspruch:
Wer nicht möchte, dass seine Gesundheitsdaten in der ePA für alle gespeichert werden, kann Widerspruch einlegen.
Die folgenden Widersprüche können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse oder der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse einreichen.
1. Widerspruch gegen die Bereitstellung der elektronischen Patientenakte (ePA)
2. Widerspruch gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse
3. Widerspruch gegen die Nutzung Ihrer Daten für Forschungszwecke (Forschungsdatenspende)
4. Widerspruch gegen die elektronische Medikationsliste
5. Widerspruch gegen den Zugriff einer Praxis auf Ihre ePA

DIGITALE GESUNDHEITSPLATTFORM OWL (DGP OWL)

Die DGP OWL verfolgt die digitale Vernetzung der Krankenhäuser in der Region Paderborn mit über 150 niedergelassenen Ärzten aus dem Praxisnetz Paderborn.
Ein schneller und sicherer Datenaustausch medizinisch relevanter Befunde trägt so zu einer Optimierung der Kommunikation zwischen den teilnehmenden Einrichtungen und letztlich zu einer besseren Versorgungsqualität bei. Werden auch Sie Teil der DGP OWL und lassen sich in unserer Praxis einschreiben.


Weitere Informationen finden Sie unter der Homepage der DGP OWL:
https://www.dgpowl.de/

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